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Webseitentexte, ein wichtiger Bestandteil für Webseiten

Cookie Banner im Detail richtig gestalten

Tipps aus der Praxis - einfach erklärt

Was ist ein Cookie-Banner, wie setzt man es ein und kann man sogar darauf verzichten? Wir beantworten die wichtigsten Fragen zum Cookie-Banner - einfach verständlich auch für Laien.
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Was ist ein Cookie?

Cookies und Webseiten

Cookie ist das englische Wort für Keks. So wie Kekse kleine Krümel streuen, verursachen die digitalen Cookies ebenfalls Spuren. Über die Cookies hinterlässt eine Person, die im Internet surft, ihre Spur. Webseiten, die dann später besucht werden, können diese Spur auslesen. Menschen, die im Internet surfen, möchten aber nicht, dass alle zukünftig besuchten Webseiten wissen, bei welcher Bank man seine Geschäfte online tätigt, wo man shoppt und über welche Themen man sich informiert.

Das ist ein berechtigtes Interesse. Deshalb hat sich der Gesetzgeber dieses Themas angenommen. Die Idee dahinter ist, dass die Menschen, die im Internet surfen, selbst bestimmen sollen, welche Daten sie von sich mit anderen teilen.

Eine Information vorab. Dieser Artikel stellt keine rechtliche Beratung dar. Aus unserer Tätigkeit als Webagentur in Dresden haben wir Erfahrung gesammelt, die wir mit Ihnen teilen. Unsere Aufzählung hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit.  Sie können keinen Schadensersatz von uns verlangen. Eine fachliche Beratung erhalten Sie von einem Rechtsanwalt, der sich auf das Internet spezialisiert hat oder von einem Datenschutzexperten. Die Überprüfung durch den Datenschutzexperten ist Ihre beste Wahl, wenn Ihre Website DSGVO-konform sein soll.

Welche Arten von Cookies gibt es?

Tatsächlich bestehen Cookies, die für die korrekte Darstellung der Inhalte auf der Website notwendig sind. Sie werden oft als technisch notwendige Cookies bezeichnet.

Die andere Seite sind Cookies, die lediglich den Marketingzwecken des Webseiteninhabers dienen. Davon hat der Besucher erstmal keinen Nutzen hat - eine technische Notwendigkeit für diese Cookies besteht nicht.

Kann über Cookies eine Person persönlich identifiziert werden?

Leider ja, viele Cookies – insbesondere Drittanbieter-Cookies – sammeln und teilen Daten, die sehr persönlich und privat sind. Cookies sammeln üblicherweise IP-Adressen, Such- und Browserverlauf, Geräteinformationen, browserübergreifende Daten und vieles mehr. Durch Rückschlüsse und in Kombination mit anderen Datensätzen ermöglichen Cookies und andere Tracking-Technologien die persönliche Identifizierung von Benutzern.

Vielleicht haben Sie sich schon einmal gefragt, warum Sie eine Zeit lang immer wieder Werbung von Urlaubszielen in der Umgebung Ihres letzten Sommerurlaubes erhalten haben. Oder Sie haben einen neuen Laptop gesucht und nun wird Ihnen immer wieder Werbung zu diesem Produkt bzw. passendem Zubehör angeboten...? Ohne Cookies wäre dies nicht möglich.

Auf der anderen Seite möchten Sie als Gastwirt oder Hotelier gern wissen, welche Webseiten Ihre Kunden zu Ihnen geführt haben. Über welches Portal oder Website ist der Besucher bei Ihnen gelandet ...? Auch diese Informationen werden mithilfe von Cookies zusammengefasst.

Um die individuelle Privatsphäre eines jedem Besuchers wahren zu können, wurden Cookie Consent Banner "erfunden" und deren Einsatz gesetzlich festgeschrieben.

Was ist ein Cookie-Consent-Banner?

Sie kennen es selbst vom eigenen Surfen im Internet: Bei fast allen Webseiten, die man besucht, bekommt man ein Cookie-Consent-Banner vorgeblendet. Meist ist das ein Störer in einer länglichen Form quer über die Website. Das Cookie-Banner bietet eine Auswahl an, welche Cookies man erlauben möchte. In der letzten Zeit sieht man oft die Variante "Alle ablehnen / Auswahl / alle erlauben".

Ist mit so einem Cookie-Banner das Thema dann abgehakt? Nein, das ist leider nicht so. Um es richtig zu machen, muss man die Fallstricke kennen und berücksichtigen.

Warum benötigen Sie ein Cookie Consent Banner?

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass Cookies nicht mehr ohne aktive Einwilligung des Benutzers gesetzt werden dürfen. Hierunter fallen Cookies, die nicht zwingend gebraucht werden, um die technische Funktionalität der Website zu gewährleisten. Bis zu dem Urteil des EuGH wurde in der Regel mit einem Cookie-Hinweis auf der Website agiert. Der Cookie-Hinweis klärte den Benutzern nur über die Nutzung der  Cookies auf. Über ein sogenanntes Opt-Out Verfahren konnte der Besucher der Verwendung der Cookies widersprechen, sich sozusagen abmelden. 
Seit dem Gerichtsurteil des EuGH vom 1. Oktober 2019 ist dies nicht mehr ausreichend. Der Websitebesucher muss seitdem aktiv der Verwendung von Cookies zustimmen.

Fallstrick Nummer 1: vorgeblendete Auswahl

Beim Surfen im Internet sind Sie bestimmt auch schon Bannern mit folgender Auswahlmöglichkeit begegnet: Notwendig / Marketing / Komfort.

Einige Webseiteninhaber haben ihre Banner so eingestellt, dass von vornherein bereits alles angekreuzt ist. Ein oberflächlicher oder desinteressierter Leser würde vermutlich die Auswahl einfach übernehmen. Die Auswahl soll aber aktiv vom Besucher gesetzt werden. Kästchen wie z. B. Marketing oder Komfort dürfen nicht vorab angekreuzt sein. Weiterhin müssen die Kästchen optisch gleichwertig gestaltet sein.

Für die technisch notwendigen Cookies darf bereits ein Häkchen gesetzt sein.

Fallstrick Nummer 2: richtiges Timing

Der Besucher soll seine Entscheidung natürlich treffen, bevor ihm die besuchte Website ein Cookie anhängt. Das klingt einfach und sinnvoll. Die Webprogrammierer wissen aber, dass beim Aufbau der Website eine ganze Menge an Software und Informationen hochgeladen wird.

Das geschieht über den Browser. Der Browser ist dafür zuständig, dass die Nullen und Einsen, die über die Telefonleitung kommen, so dargestellt werden, dass man als Besucher Texte, Bilder und Schaltflächen vorfindet.

Ohne in die Tiefe zu gehen: Seriöse Webprogrammierer kennen ihr Geschäft und bemühen sich auch bei diesem Punkt, den Vorgaben des Gesetzgebers gerecht zu werden.

Fallstrick Nummer 3: verdeckte Inhalte

Das ist etwas, an das man nicht sofort denkt: Durch das Cookie-Consent-Banner soll beispielsweise der Link zur Datenschutzerklärung nicht verdeckt werden. Andere rechtlich notwendige Inhalte wie das Impressum oder einer Cookie-Erklärung sollten sich ebenfalls nicht hinter dem Cookie-Banner verstecken.

Fallstrick Nummer 4: Freiwilligkeit

Eigentlich eine Selbstverständlichkeit, wir möchten es aber dennoch erwähnen: Sie dürfen dem Besucher den Zutritt zu Ihrer Website nicht verwehren, falls er nicht alle Cookies erlaubt. Das gilt auch, wenn Ihre Website dann nicht alle Inhalte korrekt darstellen kann.

Fallstrick Nummer 5: vollständig aufgezählte Cookies

Die Variante, mit einem Kreuzchen pauschal alle Cookies zu erlauben, reicht für das Cookie Banner nicht. Die einzelnen Gruppen der verschiedenen Cookies müssen im Banner aufgelistet sein. Noch besser ist es, wenn ein Link eine weitere Feinauswahl ermöglicht.

Sie können von Ihren Besuchern nicht verlangen, dass sie alle Arten von Cookies kennen. Die Besucher sollten auch wissen, was sie da ankreuzen. Beschreiben Sie, welchem Zweck die einzelnen Cookies dienen. Mit dieser kleinen Info bauen Sie Vertrauen auf.

Fallstrick Nummer 6: die Datenschutzerklärung

Berücksichtigen Sie den notwendigen Text zu den Cookies in Ihrer Datenschutzerklärung.

Fallstrick Nummer 7: Social Media

Es gibt Unmengen an sozialen Netzwerken im Internet. Die meisten Social Media-Plattformen lassen sich kostenlos nutzen - aber die Währung, mit der man im Internet bezahlt, ist Information. Viele Social Media-Plattformen greifen Informationen ab. Auch die Einbindung von Social Plugins muss datenschutzkonform erfolgen.

Achten Sie auf ein extra Kästchen zum Ankreuzen für die Social Plugins. Erst nachdem der Besucher den Haken gesetzt hat, dürfen Informationen an die Social Media Plattformen gelangen.

Website Cookies Check

Welche Cookies werden auf Ihrer Website gesetzt?

Bevor ein Cookie Banner umgesetzt werden kann, sollte geprüft werden, welche Cookies auf Ihrer Website gesetzt werden. 

Wir prüfen gern Ihre gesamte Website auf Cookies und Services Dritter und geben Ihnen einen detaillierten Bericht über eingesetzte Cookies, deren Zwecke und Anbieter.

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Häufig gestellte Fragen zum Einsatz von Cookie-Consent-Banner

Am 1.12.2021 trat das Gesetz in Kraft. Es wurde gesetzlich festgeschrieben: Wenn Cookies (oder vergleichbare Informationen) auf der Website verwendet werden, bedarf es einer echten und informierten Einwilligung der Benutzer Ihrer Website.

Zum Cookie Banner Generator gibt es bei Google viele Suchanfragen. Cookiebot oder Usercenrics helfen Ihnen hier inhaltlich weiter.

Der vollständige Name ist Cookiebot Consent Management Plattform (CMP). Das englische Wort Consent bedeutet Zustimmung und trifft den Kern. Möglichst nur Daten, zu denen sich der Besucher der Website bereit erklärt hat, sollen übermittelt werden.

Das ist ein weiteres CMP. Die vollständige Bezeichnung lautet Usercentrics Consent Management Plattform. Usercentrics hat sich auf Transparenz bei der Verwendung von Cookies spezialisiert.

Eine Webagentur kann eine Website so gestalten, dass nur technische Cookies verwandt werden. Dann müssen Sie aber auf einige Möglichkeiten verzichten, zum Beispiel wegen den Social Plugins auf einige große Social Media-Plattformen.

Ein Beispiel: Die Einbindung auf der Website von YouTube ist hilfreich für das Datenvolumen. Dann muss die eigene Website nicht selbst das gesamte Video vorhalten und auch nicht die zur Wiedergabe erforderlichen technischen Dinge.

Da gibt es drei Möglichkeiten: Das Betriebssystem des jeweiligen Endgerätes bietet Einstellungsmöglichkeiten. Auch Browser lassen je nach Neigung verschiedene Einstellungen zu. Die dritte Hürde für Cookies ist die Firewall/das Antivirenprogramm. Die Virenscanner bieten zusätzlich oft komfortable Möglichkeiten, Spuren besuchter Seiten nachträglich zu löschen. Der alte Teil Ihrer Internetfährte kann dann von Webseiten, die Sie zukünftig besuchen, nicht mehr ausgelesen werden.

Bei Unternehmen kann man davon ausgehen, dass die Systemadministratoren bereits sinnvolle Einstellungen für die dienstlichen Geräte vornehmen. Für den privaten Gebrauch ist es hilfreich, wenn Sie sich über die Beschäftigung mit dem Endgerät ein Grundverständnis aneignen.

Weiterführende Informationen zum Thema

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Fazit und Ausblick

Schön, wenn man die Wahl hat – bei Daten zur eigenen Person sollte das eine Selbstverständlichkeit sein. Cookie-Banner schaffen diese Möglichkeit, auch wenn sie beim Programmieren der Website etwas Arbeit machen.

Die Daten eines Menschen gehören zwar dem jeweiligen Individuum, gesammelt wurden sie allerdings bereits von Unternehmen und liegen auf deren Servern. Progressive Denker regen an, dass man in Zukunft auf freiwilliger Basis Daten gegen Entgelt für Marketingzwecke freigegeben könnte. So könnte sich der Einzelne ein kleines Taschengeld hinzuverdienen.